SCHIEDSRICHTER-POOL
Das Problem
Bei
immer mehr Spielen fehlen Schiedsgerichte. Meist ist nur einer der
beiden Schieris anwesend. Dies trägt natürlich nicht unbedingt
zur Qualität der Schiedsrichterleistung bei. Auch mussten schon
Mannschaften wegen Überschreitens der Bussgeldgrenze wegen Nichtstellung
des Schiedsgerichtes aus dem laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen
werden. Dies soll in Zukunft nicht mehr passieren.
Eine mögliche Lösung - der Schiedsrichter-Pool
Es
wird ein Schiedsrichter-Pool aus Mitglieder aller BSGen gebildet.
Mitglieder der BSGen können freiwillig dem Pool betreten. Die
BSGen haben so die Möglichkeit, Schiedsgerichte zu stellen, auch
wenn dies aus den eigenen Reihen nicht möglich ist - natürlich
gegen einen kleinen Obolus an die freiwilligen Schieris.Eine BSG kann einen oder zwei Schiedsrichter für das betreffende Spiel aus diesem Pool anfordern. Erklärt sich jemand aus diesem Pool bereit, bei dem betreffenden Spiel zu pfeifen, so erhält dieser von der anfordernden BSG direkt 15 Euro als Entgelt (je Schieri). Ansonsten hat die BSG einen Betrag an die FVV gemäß Bussgeldordnung zu überweisen.
Der erweiterte Vorstand hat außerdem eine Sonderregelung getroffen:
Sollte
in der Halle KEIN Schiedsrichter erscheinen und die beteiligten Mannschaften
einigen sich auf einen / zwei Schieris "aus den eigenen Reihen",
so unterschreibt dieser / diese Schieri(s) unter Hinweis auf die Sonderregelung
AUF DER RÜCKSEITE des Spielberichtsbogens mit vollem (leserlichen)
Namen sowie Angabe seiner Bankverbindung. DIE FOLGE: Die nicht mit
Schieris erschienene BSG erhält das übliche Bußgeld
und der / die Schieri(s) erhalten insgesamt 20,-- € (ggf. je
10,-- €) von der FVV überwiesen.Fazit: Es besteht für keinen derjenigen im Schieri-Pool eine Verpflichtung zum Pfeifen! Sollte eine BSG kein Schiedsgericht stellen und kein Schieri aus dem Pool bereit sein zu pfeifen, muss die BSG das Bussgeld bezahlen.
Interessenten melden sich bitte per Mail an webmaster@fvvb.de! Die Kontaktadressen werden dann hier veröffentlicht!
Die freiwilligen Schieris
Folgende Personen kannst Du im Fall der Fälle kontaktieren. Bitte denk daran, dass für diese Personen keine Verpflichtung zum pfeifen besteht und meldet Euch rechtzeitig bei den entsprechenden Personen.| Name und Adresse | Telefon privat | Telefon mobil | Telefon dienstlich | Besonderheiten | |
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